Unsere fünf Unternehmensgrundsätze als Basis unserer Arbeit und unseres Erfolges

Die Unternehmensgrundsätze der Firma RÖMER ETIKETT sind die Grundlage unserer Tätigkeit und Unternehmenskultur.

Wir bei RÖMER ETIKETT verpflichten uns durch unsere Unternehmensgrundsätze das geltende Recht, die Würde des Menschen sowie die ökologische Verträglichkeit über die Wertschöpfungskette vom Lieferanten bis zum Kunden sowie der Entsorgung zu achten und einzuhalten. Sie sind unsere Basis für einen fairen Umgang mit Mitarbeitern, Geschäftspartnern und der Umwelt, um so die Qualität unserer Produktion und Produkte langfristig sicherzustellen.

Wir sind Mitglied der Non-Profit-Organisation SEDEX. Diese hat ethische Standards für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Unternehmensführung festgelegt, die wir einhalten.

  1. Qualitätssicherung und Produktsicherheit
    RÖMER ETIKETT steht für die hohe Qualität seiner Produkte und die Einhaltung von geforderten Standards der Lebensmittelindustrie.
  2. Achtung der Menschenrechte und -würde
    Wir achten die Menschen- und Arbeitsrechte. Unsere Mitarbeiter sind der Kern unseres Erfolges. Alle Beschäftigten tragen Verantwortung für sich selbst, Kollegen und das Unternehmen. Wir begegnen uns mit gegenseitigem Respekt und tolerieren keinerlei Art von Diskriminierung.
  3. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
    Unsere Pflicht ist es, durch vorbeugende Maßnahmen die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter zu schützen.
  4. Beziehungen zu Geschäftspartnern
    Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern und von uns ein Miteinander, das fair und ehrlich ist und sich nach unseren Grundsätzen ausrichtet.
  5. Umwelt
    Wir verpflichten uns zu einer umweltschonenden Geschäftstätigkeit. Das bedeutet, dass wir bei Beschaffung und Entsorgung den Gedanken der Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt stellen. Wir verfolgen einen möglichst ressourcenschonenden Produktionsablauf und eine wenn möglich recycelbare Entsorgungspolitik.
Verhaltenskodex

Auf Grundlage unserer Unternehmensgrundsätze sowie unserer Mitgliedschaft bei SEDEX haben wir uns dem WPV (Wirtschaftsverbände Papierverarbeitung) – Verhaltenskodex (Code of Conduct) verpflichtet.

I. Allgemeine Regelungen

  1. Geltungsbereich
    Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Niederlassungen und Produktionsstätten des Unternehmens weltweit.
  2. Gesetze, Normen und ethische Verhaltensweisen
    Das Unternehmen hält die geltenden Gesetze, Normen und sonstigen Rechtsvorschriften der jeweiligen Länder ein, in denen es tätig ist. Es orientiert sich an den allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere Integrität, Rechtschaffenheit sowie Menschenwürde, Offenheit und Nichtdiskriminierung von Religion, Weltanschauung, Geschlecht und Ethik.

  1. Geschäftspartner, Behörden und Verbraucher
    Das Unternehmen praktiziert nach den allgemein anerkannten Geschäftspraktiken von Fairness und Ehrlichkeit. Mit Behörden pflegt es einen partnerschaftlichen und vertrauensvollen Umgang, verbrau-cherschützende Normen werden beachtet.
  2. Geschäftsgeheimnisse
    Geschäftsgeheimnisse von Geschäftspartnern werden vom Unternehmen und seinen Unternehmens-angehörigen vertraulich behandelt. Eine Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte oder die öf-fentliche Zugänglichmachung ist untersagt. Dies gilt für die Unternehmensangehörigen auch nach Be-endigung des Arbeitsverhältnisses.


II. Kartell –und Wettbewerbsrechtliche Vorgaben

  1. Kartellrecht
    Das Unternehmen verpflichtet sich zu fairem Wettbewerb. Wettbewerbsschützende Gesetze, insbe-sondere das Kartellrecht sowie sonstige wettbewerbsregulierende Gesetze werden beachtet. Unzuläs-sige Absprachen über Preise oder sonstige Konditionen, Verkaufsgebiete oder Kunden sowie einen Missbrauch von Marktmacht widersprechen den Grundsätzen des Unternehmens.

  1. Bestechung, Bestechlichkeit und Korruption
    Das Unternehmen lehnt Bestechung und Korruption ab und toleriert diese Verhaltensweisen auch nicht. Es fördert auf geeignete Weise Transparenz, integres Handeln und verantwortliche Führung und Kontrolle im Unternehmen.
     
    Das jeweils geltende Korruptionsstrafrecht ist einzuhalten. Zuwiderhandlungen werden grundsätzlich mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen geahndet.


III. Globale Richtlinien

  1. Menschenrechte
    Die international anerkannten Menschenrechte werden ausdrücklich und nachhaltig unterstützt.
  2. Kinderarbeit
    Kinderarbeit und jegliche Art der Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen werden abgelehnt. Die entsprechenden Gesetze werden eingehalten.
  3. Zwangsarbeit
    Jede Form von Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, Leibeigenschaft und Sklavenarbeit oder Sklaverei sowie diesen ähnlichen Zuständen wird abgelehnt. Unternehmensangehörige dürfen weder direkt noch indirekt durch Gewalt oder Einschüchterung zur Beschäftigung gezwungen werden.
  4. Entlohnung
    Alle Beschäftigten sollen für eine Vollzeitbeschäftigung einen fairen Lohn erhalten, der mindestens zur Deckung der Grunderfordernisse ausreicht. Das Entgelt ist in praktischer Weise auszuzahlen (bar, Scheck, Überweisung ) sowie eine Lohnabrechnung in angemessenem Umfang zur Verfügung zu stellen.

  1. Arbeitszeit
    Arbeitszeiten entsprechen dem geltenden nationalen Recht, dem Branchenstandard oder den ein-schlägigen ILO Konventionen. Mehrarbeit muss auf freiwilliger Basis erfolgen.
  2. Gesundheit und Arbeitsschutz
    Die nationalen und internationalen Vorschriften für die Sicherstellung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz werden eingehalten. Es sind entsprechende Systeme der Arbeitsidentität einzurichten, die Risiken für Gesundheit und Sicherheit vermeiden.
  3. Umweltschutz
    Das Unternehmen beachtet die Ziele eines nachhaltigen Umweltschutzes und handelt an allen Standorten umweltbewusst. Umwelt- und ressourcenschonende Produktionsmethoden werden in diesem Zusammenhang angestrebt. Im Einklang mit den Grundsätzen der Rio-Deklaration der Vereinten Nati-onen geht das Unternehmen mit natürlichen Ressourcen verantwortungsvoll um.


IV. Ethische und soziale Grundsätze

  1. Diskriminierung
    Das Unternehmen lehnt eine Diskriminierung bei der Anstellung oder Beschäftigung ab, insbesondere auch eine Diskriminierung wegen Rasse, ethnischer oder nationaler Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, geistiger oder körperlicher Behinderung, Alter, Glaubensbekenntnis, Zugehörigkeit zu einer Arbeit-nehmerorganisation oder anderer persönlicher Merkmale.

  1. Belästigung
    Das Unternehmen missbilligt physische, psychische oder sexuelle Gewalt sowie verbale Belästigung.
  2. Meinungsfreiheit
    Das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung wird gewährleistet.
  3. Privatsphäre
    Die Privatsphäre wird geachtet.


V. Lieferanten

Wir vermitteln die Grundsätze dieses WPV-Verhaltenskodex unseren unmittelbaren Lieferanten und fordern diese auf den WPV-Verhaltenskodex ebenfalls zu befolgen. Wir empfehlen unseren Lieferanten Ihrerseits ihre Lieferanten aufzufordern, den WPV-Verhaltenskodex zu befolgen.